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von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Jürgen Hauschildt † und Philipp Heldt
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet den Vorstand einer Aktiengesellschaft, für angemessenes Risikomanagement und interne Revision zu sorgen. Damit hat der betriebswirtschaftliche Begriff des Risikomanagements eine "amtliche Qualität" erhalten. Risikomanagement gehört - genau wie seine Organisation - zu den allgemeinen Leitungsaufgaben des Vorstands. Die Betriebswirtschaftslehre ist aufgefordert, Impulse für die zweckmäßige Organisation eines funktionsfähigen Risikomanagements zu geben.
Das wesentliche Ziel des Risikomanagements besteht darin, die Insolvenz des Unternehmens zu verhindern. Ein ganzheitliches Risikomanagement ist Risikoanalyse und Risikobekämpfung.
Die "Message" der Verfasser lautet: Die finanzielle Führung des Unternehmens bringt die besten Voraussetzungen mit, um diese Aufgaben des Risikomanagements zu erfüllen:
Im Rahmen einer empirischen Untersuchung wurde die Finanzorganisation von 29 großen Aktiengesellschaften aus den Bereichen "Industrie" und "Handel" im Rhein-Main-Neckar-Raum geprüft, ob sie schon heute für die Aufgaben des Risikomanagements gerüstet ist. Die Antwort ist ernüchternd, denn allenfalls ein gutes Drittel kann als geeigneter Träger des Risikomanagements im Sinne des KonTraG gelten:
Bei jeder dritten untersuchten Finanzorganisation sind einschneidende organisatorische Änderungen notwendig, wenn man ihr zusätzlich die Aufgaben des Risikomanagements übertragen will.
Trotz unverkennbarer Defizite scheint es aber keine Alternative zur Finanzorganisation zu geben. Sie ist die einzige Instanz, die im Unternehmen in institutionalisierter Form permanent auf die Insolvenzvermeidung ausgerichtet ist. Eine geordnete Finanzorganisation wird damit zur Kernbedingung der Früherkennung von Insolvenzgefahren und zur unabdingbaren Voraussetzung eines Risikomanagements im Sinne des KonTraG.
Die Autoren empfehlen den Wirtschaftsprüfern, insbesondere die folgenden Aspekte der Finanzorganisation zu Schwerpunkten der Organisationsprüfung zu machen:
Dabei gelten die folgenden Grundsätze:
Die Details der Untersuchung und ihre Ergebnisse sind in folgender Publikation erschienen.
Jürgen Hauschildt / Philipp Heldt, |
Prof. em. Dr. Dr. h.c. Jürgen Hauschildt †
Philipp Heldt
Institut für Betriebswirtschaftslehre der
Christian-Albrechts-Universität
Westring 425
D-24098 Kiel
Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
3. Jahrgang (2000), Ausgabe 11 (November)
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Letzte Aktualisierung: Sonntag, 6. Oktober 2024
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