Ein Spin-Off der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
27. Jahrgang (2024) - Ausgabe 4 (April) - ISSN 1619-2389
 

Produkterpressung als Risikofaktor
in der Lebensmittelindustrie:
Der Fall "Thomy" der Nestlé AG

von Bettina Bellscheidt und Harald Schäfer

Überblick

Von August 1996 bis September 1998 wurde die zum Nestlé-Konzern gehörende Thomy GmbH von Alexandru Nemeth erpresst. Obwohl Menschen im Verlauf der Erpressung nicht zu Schaden gekommen sind, war der finanzielle Schaden für den Nestlé-Konzern enorm. Im folgenden soll gezeigt werden, welchen speziellen Risiken Unternehmen der Lebensmittelindustrie durch Produkterpressungen ausgesetzt sind und wie diesen durch Systeme des Risiko- und Krisenmanagements wirksam begegnet werden kann.

Gang der Ereignisse im Fall "Thomy"

Das erste Erpressungsschreiben gab der 43jährige Schlosser und Landschaftsgärtner Alexandru Nemeth am 23. August 1996 bei der Post in Dortmund auf. Drei Tage später wurden in mehreren Supermärkten in Stuttgart, Nürnberg, Kassel, Hannover, Dortmund und Frankfurt am Main vergiftete Thomy-Produkte gefunden. Die Senf- und Mayonnaisetuben sowie Fertigsaucen enthielten bis zu 120 Milligramm Blausäure, eine im April 1997 gefundene Senftube sogar 203 Milligramm. Für Menschen ist bereits eine Menge von einem Milligramm Blausäure pro Kilogramm Körpergewicht tödlich.

Der Erpresser stellte die Blausäure nach Anleitung eines Buches selbst her, das er zuvor auf einem Trödelmarkt gekauft hatte. Unmittelbar nach der Plazierung der vergifteten Produkte gab Nemeth der Firma jeweils detaillierte Informationen über das vergiftete Produkt und den genauen Ablageort. Als Folge der Ereignisse wurden sämtliche Thomy-Produkte der jeweiligen Marke aus den betroffenen Geschäften entfernt. Thomy und Nestlé hatten zusätzlich einen Informationsservice für Endverbraucher in Form einer Telefon-Hotline eingerichtet.

In einer weiteren Erpressungsaktion verschickte Nemeth im Dezember 1997 Adventskalender mit vergifteten Süßigkeiten von Nestlé. Außerdem plazierte er einen mit Blausäure versetzten Milchshake auf einem Spielplatz in Köln und schickte präparierte Thomy-Produkte direkt zur Herstellerfirma. Von der Nestlé AG forderte Nemeth 25 Millionen Mark in Rohdiamanten. Diese sollten von zwölf Brieftauben zum Erpresser transportiert werden. Die Polizei verfolgte die mit Peilsendern ausgestatteten Brieftauben per Hubschrauber zu einem Garten. Nemeth wurde als dessen Pächter ermittelt, unmittelbar bei der Lösegeldübergabe am 26. September 1998 verhaftet und ein Jahr später zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.

Auswirkungen der Produkterpressung "Thomy"

Der finanzielle Schaden, den der Erpresser Alexandru Nemeth bei Thomy bzw. bei der Nestlé AG hinterlassen hat, war enorm. Insgesamt mußten 30.000 Produkte in verschiedenen Städten aus den Regalen genommen und gegen neue Waren ausgetauscht werden. Die Kosten für das Auffinden und Beseitigen der betroffenen Produkte lagen bei rund 3,5 Millionen Mark. Der Umsatzverlust wurde auf etwa 34 Millionen Mark beziffert. Letzterer wurde für Thomy vom Mutterkonzern Nestlé getragen.

Zusätzlich litt das Image von Thomy bzw. Nestlé erheblich. Möglicherweise wurde dieses auch durch das Mißgeschick des damaligen Pressesprechers von Thomy verursacht. Dieser hatte ein Pressegespräch unmittelbar vor der deutschen Nestlé-Hauptverwaltung gegeben. Die Verbraucher erkannten - anhand des Nestlé-Logos im Hintergrund der entsprechenden Presseberichte, daß Thomy zum Nestlé-Konzern gehört. Undifferenziert wurden die möglichen Gefahren der Erpressung auf die übrigen Nestlé-Erzeugnisse übertragen.

Als problematisch erwies sich auch das Auftreten sogenannter "Trittbrettfahrer", die - angespornt durch den Medienrummel um Alexandru Nemeth - in den Jahren 1997 und 1998 ebenfalls Erpressungsversuche starteten. So versetzte beispielsweise ein Ehepaar Burger verschiedene Nestlé-Produkte mit Pflanzenschutzmitteln. Ein weiterer Erpresser vergiftete Babynahrung mit dem Insektizid Parathion (E 605).

Risikomanagement bei Produkterpressungen

Erpressungen von Unternehmen der Lebensmittelbranche erfordern einerseits ein sensibles und andererseits ein schlagkräftiges Vorgehen. Sensibilität ist gefragt, damit bei den Verbrauchern keine Panik entsteht. Schlagkraft ist nötig, um die Krisensituation möglichst schnell und nachhaltig zu meistern.

Nach Aussage des damaligen Firmensprechers der Nestlé AG wird das Unternehmen durchschnittlich einmal im Monat erpresst. Im Regelfall geben 40 bis 60 Prozent der Erpresser nach der ersten Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen ihr Vorhaben auf. Nur in etwa 10 Prozent der Fälle dauert die Erpressung länger als eine Woche. Ob und wann ein länger anhaltender Erpressungsfall eintritt, ist nicht vorhersehbar. Grundsätzlich sollte daher jeder Erpressungsversuch ernst genommen werden.

Kommt es zu einer Produkterpressung, so hat das Unternehmen zunächst eine eher passive Rolle, denn es muß auf die gegebene Situation reagieren. Hierbei kommt einem gut funktionierenden Krisenmanagement eine überragende Bedeutung zu. Im Rahmen eines präventiven Risikomanagements gilt es, die zentralen Elemente der Krisenbewältigung im voraus zu planen und das richtige Verhalten im Ernstfall zu trainieren.

Die wesentlichen Bestandteile eines solchen präventiven Risikomanagements und effektiven Krisenmanagements für den Sonderfall einer Produkterpressung werden im folgenden dargestellt und exemplarisch auf den Fall "Thomy" angewandt:

(1) Situations- und Risikoanalyse

Am Anfang sollte sich das Unternehmen verschiedene Fragen stellen:

  • Gehört das Unternehmen zu einem größeren Konzern, der die Zahlungsfähigkeit im Ernstfall gewährleistet?
  • Welche Produkte sind - auf Grund ihrer Umsatzstärke und Bekanntheit - besonders gefährdet?
  • Ist das Unternehmen von einem Produkt bzw. von wenigen Produkten abhängig oder stark diversifiziert?
  • Wie angreifbar ist das Unternehmen von innen und außen?
  • Können die Produkte leicht manipuliert werden oder wird dieses durch eine Versiegelung wirksam verhindert?
  • Sind Verunreinigungen der Produkte - bedingt durch die Textur des Lebensmittels - schwer zu erkennen?

Im Fall "Thomy" ist die Bekanntheit der Produkte - wie Senf, Ketchup, Meerrettich, Mayonnaise und Remoulade - sehr hoch. Hinzu kommt, daß Thomy zwar unterschiedliche Produkte herstellt, diese aber - von eventuellen Handelsmarken abgesehen - nur unter einer Dachmarke verkauft. Der Diversifizierungsgrad ist damit relativ gering und das wirtschaftliche Risiko im Erpressungsfall recht hoch. Diese Sensibilität verstärkt sich noch durch die Zugehörigkeit des Unternehmens zur Nestlé AG. Im Falle einer Produkterpressung von Thomy könnten die Konsumenten auch andere Marken innerhalb des Mutterkonzerns Nestlé meiden.

Die Frage der Angreifbarkeit von innen läßt sich bei der Firma Thomy nicht beantworten, da Details über eine eventuelle Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern - als mögliche Ursache für hausinterne Sabotageakte oder Erpressungsversuche - nicht vorliegen. Von aussen ist Thomy - wie jeder Lebensmittelhersteller - relativ leicht angreifbar. Einerseits werden im Handel immer mehr Waren von immer weniger Beschäftigten verkauft. Andererseits ist eine totale Videoüberwachung von Geschäftsräumen kaum realisierbar. Es existieren somit vielfältige Möglichkeiten zur Produktmanipulation. Problematisch ist auch, daß im Jahre 1996 nur relativ wenig Hersteller versiegelte Waren angeboten haben. Wegen fehlender Papier- oder Aluminiumsiegel konnte der Endverbraucher auch bei den Senftuben von Thomy nicht erkennen, ob sie bereits geöffnet waren. Außerdem verhindert die pastöse Textur von Senf, daß Veränderungen durch Einspritzen von Flüssigkeiten sofort erkannt werden. Zwar werden nur wenige Menschen den Inhalt einer ganzen Senftube während einer Mahlzeit verzehren. Gleichwohl ist der Schadstoff selten homogen in der Tube verteilt. Daher können auch bei geringeren Verzehrmengen ernste Gefahren für die Gesundheit bestehen.

(2) Optimierung der Produktsicherheit

Fast alle fertig verpackten Lebensmittel sind heute mit Siegeln, Folien, Papierlaschen oder Vakuumverschlüssen versehen. Diese Maßnahmen haben die Sicherheit für die Verbraucher - und auch für die Hersteller - nachhaltig erhöht. Sie resultieren in erster Linie aus dem Produzentenhaftungsgesetz von 1989, das die Beweislast im Schadensfall umgekehrt hat. Die Hersteller müssen somit vor Gericht beweisen, daß das betreffende Produkt nicht gesundheitsschädlich gewesen ist.

Neben einer Versiegelung der Produkte, können die Hersteller auch die unternehmensinterne Qualitätssicherung optimieren. So kann beispielsweise durch abgeschirmte Produktionsanlagen oder videoüberwachte Verpackungsabteilungen das Risiko betriebsinterner Sabotage verringert werden.

(3) Erstellen eines Krisenplanes

Dieser beinhaltet - neben Checklisten, Planspielen, PR-Konzepten und detaillierten Rückrufplänen - auch die Etablierung eines Krisenstabs. Letzterer sollte aus Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie Mitarbeitern der Produktions-, PR- und Rechtsabteilungen zusammengesetzt sein. Hinzu kommen externe Unternehmensberater und natürlich Vertreter der Polizei, die häufig auch den Verhandlungsführer stellen.

Die Mitglieder des Krisenstabes - insbesondere die Firmensprecher - müssen speziell ausgebildet und trainiert werden. Firmenintern können beispielsweise - mit Unterstützung externer Beratungsfirmen - konstruierte Erpressungsfälle praktisch durchgespielt werden. Außerdem sollten Krisenhandbücher mit allen notwendigen Adressen und Telefonnummern verfügbar und auf dem aktuellen Stand gehalten werden. In Checklisten gilt es, Verhaltensregeln für den Ernstfall zu fixieren - beispielsweise den Zeitpunkt für das Einschalten von externen Beratern bzw. die Zeitpläne für den Rückruf kontaminierter Produkte.

Einem selbstinitiierten, sogenannten "stillen Produktrückruf" - also ohne Anordnung der Behörden und ohne Einschaltung der Medien - ist im Regelfall Vorzug zu gewähren. Zögert ein Unternehmen den Rückruf kontaminierter Produkte hinaus, so kann - nach dem Produktsicherheitsgesetz von 1997 - die Polizei das Einsammeln anordnen. Außerdem besteht für die Unternehmensleitung - im Falle eines gesundheitlichen Schadens - die Gefahr einer Strafanzeige wegen Unterlassung.

Im Fall "Thomy" hatte das Unternehmen vorgesorgt und konnte die Verkäufe der betroffenen Produkte an den Handel relativ schnell rekonstruieren. Demgegenüber haben andere Firmen häufig erhebliche Schwierigkeiten, die betroffenen Produkte wiederzufinden. Dieses unterstreicht die Notwendigkeit, einer entsprechenden Logistik. Außerdem können auch Produktrückrufe trainiert werden.

(4) Abschluß einer Versicherung

Deutsche Versicherungsunternehmen dürfen erst seit Mitte 1998 spezielle Policen zur Abdeckung des Risikos von Produkterpressungen anbieten. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) hat aufgrund von Erfahrungen im europäischen Ausland seine generelle Ablehnung gegen Entführungs- und Erpressungsversicherungen fallengelassen. Einerseits haben sich Befürchtungen nicht bestätigt, daß durch diese Art der Policen erpresserischer Menschenraub oder Produkterpressungen gefördert würden. Andererseits konnten sich deutsche Firmen auch im Ausland versichern lassen. Somit waren nicht zuletzt wirtschaftliche Gründe für die Entscheidung des BAV ausschlaggebend.

Der Abschluß einer solchen Versicherung erfolgt unter strikter Geheimhaltung. Beim Versicherungsnehmer dürfen nicht mehr als drei Personen von der Police wissen. Beim Versicherer muß sich eine Abteilung direkt unterhalb der Vorstandsebene mit diesen speziellen Kunden befassen. Außerdem dürfen die Versicherungsunternehmen keine Werbung für diese Policen machen und müssen bei jedem Erpressungsfall die Polizei einschalten.

Die Prämien betragen - je nach Selbstbeteiligung - bis zu 5 Promille der Versicherungssumme. Bei Schäden zwischen 10 und 200 Millionen Mark bedeutet das eine Jahresprämie zwischen 50.000 und einer Million Mark. Im Schadensfall werden dem Versicherten folgende Kosten erstattet:

  • Beratung durch Krisenberater,
  • Kosten der Rückrufaktion,
  • entgangene Verkaufserlöse für die zurückgerufenen Produkte sowie für Produkte, die noch nicht ausgeliefert wurden,
  • Vernichtung von möglicherweise kontaminierten Produktpartien,
  • durch Umsatzrückgang entgangener Betriebsgewinn,
  • zusätzlicher Werbeaufwand zur Rückgewinnung der Marktposition bzw. zur Neuetablierung des Markennamens,
  • gezahltes oder bei einer Übergabe verlorengegangenes Erpressungsgeld.

Insgesamt streben die Versicherungsgesellschaften an, das Unternehmen so zu stellen, als habe die Erpressung nicht stattgefunden. Dennoch sollten sich die Unternehmen nicht ausschließlich auf Versicherungen verlassen, denn Imageverluste sind im Regelfall nicht vollständig mit Geld aufzufangen. Dieses gilt um so mehr, wenn - wie im vorliegenden Fall - zwar "nur" das Tochterunternehmen eines multinationalen Konzerns erpreßt wird, die Bevölkerung aber die Produkte der anderer Konzerngesellschaften gleichfalls meidet.

Autoren

Bettina Bellscheidt
- Lebensmittelchemikerin -
Institut für Lebensmittelchemie
Westfälische Wilhelms-Universität
Corrensstraße 45
D-48149 Münster
Telefon: +49 (0)251 83 - 33 391
Telefax: +49 (0)251 83 - 33 396
Internet: www.uni-muenster.de/Chemie/LC
E-Mail: bellsch@uni-muenster.de


Harald Schäfer
- Lebensmittelchemiker -
Institut für Lebensmittelchemie
Westfälische Wilhelms-Universität
Corrensstraße 45
D-48149 Münster
Telefon: +49 (0)251 83 - 33 391
Telefax: +49 (0)251 83 - 33 396
Internet: www.uni-muenster.de/Chemie/LC
E-Mail: schafha@uni-muenster.de

Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
3. Jahrgang (2000), Ausgabe 12 (Dezember)


Vervielfältigung und Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, Kiel.
© Krisennavigator 1998-2024. Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1619-2389.
Internet:
www.krisennavigator.de | E-Mail: poststelle@ifk-kiel.de

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Produkterpressung als Risikofaktor
in der Lebensmittelindustrie:
Der Fall "Thomy" der Nestlé AG

von Bettina Bellscheidt und Harald Schäfer

Überblick

Von August 1996 bis September 1998 wurde die zum Nestlé-Konzern gehörende Thomy GmbH von Alexandru Nemeth erpresst. Obwohl Menschen im Verlauf der Erpressung nicht zu Schaden gekommen sind, war der finanzielle Schaden für den Nestlé-Konzern enorm. Im folgenden soll gezeigt werden, welchen speziellen Risiken Unternehmen der Lebensmittelindustrie durch Produkterpressungen ausgesetzt sind und wie diesen durch Systeme des Risiko- und Krisenmanagements wirksam begegnet werden kann.

Gang der Ereignisse im Fall "Thomy"

Das erste Erpressungsschreiben gab der 43jährige Schlosser und Landschaftsgärtner Alexandru Nemeth am 23. August 1996 bei der Post in Dortmund auf. Drei Tage später wurden in mehreren Supermärkten in Stuttgart, Nürnberg, Kassel, Hannover, Dortmund und Frankfurt am Main vergiftete Thomy-Produkte gefunden. Die Senf- und Mayonnaisetuben sowie Fertigsaucen enthielten bis zu 120 Milligramm Blausäure, eine im April 1997 gefundene Senftube sogar 203 Milligramm. Für Menschen ist bereits eine Menge von einem Milligramm Blausäure pro Kilogramm Körpergewicht tödlich.

Der Erpresser stellte die Blausäure nach Anleitung eines Buches selbst her, das er zuvor auf einem Trödelmarkt gekauft hatte. Unmittelbar nach der Plazierung der vergifteten Produkte gab Nemeth der Firma jeweils detaillierte Informationen über das vergiftete Produkt und den genauen Ablageort. Als Folge der Ereignisse wurden sämtliche Thomy-Produkte der jeweiligen Marke aus den betroffenen Geschäften entfernt. Thomy und Nestlé hatten zusätzlich einen Informationsservice für Endverbraucher in Form einer Telefon-Hotline eingerichtet.

In einer weiteren Erpressungsaktion verschickte Nemeth im Dezember 1997 Adventskalender mit vergifteten Süßigkeiten von Nestlé. Außerdem plazierte er einen mit Blausäure versetzten Milchshake auf einem Spielplatz in Köln und schickte präparierte Thomy-Produkte direkt zur Herstellerfirma. Von der Nestlé AG forderte Nemeth 25 Millionen Mark in Rohdiamanten. Diese sollten von zwölf Brieftauben zum Erpresser transportiert werden. Die Polizei verfolgte die mit Peilsendern ausgestatteten Brieftauben per Hubschrauber zu einem Garten. Nemeth wurde als dessen Pächter ermittelt, unmittelbar bei der Lösegeldübergabe am 26. September 1998 verhaftet und ein Jahr später zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.

Auswirkungen der Produkterpressung "Thomy"

Der finanzielle Schaden, den der Erpresser Alexandru Nemeth bei Thomy bzw. bei der Nestlé AG hinterlassen hat, war enorm. Insgesamt mußten 30.000 Produkte in verschiedenen Städten aus den Regalen genommen und gegen neue Waren ausgetauscht werden. Die Kosten für das Auffinden und Beseitigen der betroffenen Produkte lagen bei rund 3,5 Millionen Mark. Der Umsatzverlust wurde auf etwa 34 Millionen Mark beziffert. Letzterer wurde für Thomy vom Mutterkonzern Nestlé getragen.

Zusätzlich litt das Image von Thomy bzw. Nestlé erheblich. Möglicherweise wurde dieses auch durch das Mißgeschick des damaligen Pressesprechers von Thomy verursacht. Dieser hatte ein Pressegespräch unmittelbar vor der deutschen Nestlé-Hauptverwaltung gegeben. Die Verbraucher erkannten - anhand des Nestlé-Logos im Hintergrund der entsprechenden Presseberichte, daß Thomy zum Nestlé-Konzern gehört. Undifferenziert wurden die möglichen Gefahren der Erpressung auf die übrigen Nestlé-Erzeugnisse übertragen.

Als problematisch erwies sich auch das Auftreten sogenannter "Trittbrettfahrer", die - angespornt durch den Medienrummel um Alexandru Nemeth - in den Jahren 1997 und 1998 ebenfalls Erpressungsversuche starteten. So versetzte beispielsweise ein Ehepaar Burger verschiedene Nestlé-Produkte mit Pflanzenschutzmitteln. Ein weiterer Erpresser vergiftete Babynahrung mit dem Insektizid Parathion (E 605).

Risikomanagement bei Produkterpressungen

Erpressungen von Unternehmen der Lebensmittelbranche erfordern einerseits ein sensibles und andererseits ein schlagkräftiges Vorgehen. Sensibilität ist gefragt, damit bei den Verbrauchern keine Panik entsteht. Schlagkraft ist nötig, um die Krisensituation möglichst schnell und nachhaltig zu meistern.

Nach Aussage des damaligen Firmensprechers der Nestlé AG wird das Unternehmen durchschnittlich einmal im Monat erpresst. Im Regelfall geben 40 bis 60 Prozent der Erpresser nach der ersten Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen ihr Vorhaben auf. Nur in etwa 10 Prozent der Fälle dauert die Erpressung länger als eine Woche. Ob und wann ein länger anhaltender Erpressungsfall eintritt, ist nicht vorhersehbar. Grundsätzlich sollte daher jeder Erpressungsversuch ernst genommen werden.

Kommt es zu einer Produkterpressung, so hat das Unternehmen zunächst eine eher passive Rolle, denn es muß auf die gegebene Situation reagieren. Hierbei kommt einem gut funktionierenden Krisenmanagement eine überragende Bedeutung zu. Im Rahmen eines präventiven Risikomanagements gilt es, die zentralen Elemente der Krisenbewältigung im voraus zu planen und das richtige Verhalten im Ernstfall zu trainieren.

Die wesentlichen Bestandteile eines solchen präventiven Risikomanagements und effektiven Krisenmanagements für den Sonderfall einer Produkterpressung werden im folgenden dargestellt und exemplarisch auf den Fall "Thomy" angewandt:

(1) Situations- und Risikoanalyse

Am Anfang sollte sich das Unternehmen verschiedene Fragen stellen:

Im Fall "Thomy" ist die Bekanntheit der Produkte - wie Senf, Ketchup, Meerrettich, Mayonnaise und Remoulade - sehr hoch. Hinzu kommt, daß Thomy zwar unterschiedliche Produkte herstellt, diese aber - von eventuellen Handelsmarken abgesehen - nur unter einer Dachmarke verkauft. Der Diversifizierungsgrad ist damit relativ gering und das wirtschaftliche Risiko im Erpressungsfall recht hoch. Diese Sensibilität verstärkt sich noch durch die Zugehörigkeit des Unternehmens zur Nestlé AG. Im Falle einer Produkterpressung von Thomy könnten die Konsumenten auch andere Marken innerhalb des Mutterkonzerns Nestlé meiden.

Die Frage der Angreifbarkeit von innen läßt sich bei der Firma Thomy nicht beantworten, da Details über eine eventuelle Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern - als mögliche Ursache für hausinterne Sabotageakte oder Erpressungsversuche - nicht vorliegen. Von aussen ist Thomy - wie jeder Lebensmittelhersteller - relativ leicht angreifbar. Einerseits werden im Handel immer mehr Waren von immer weniger Beschäftigten verkauft. Andererseits ist eine totale Videoüberwachung von Geschäftsräumen kaum realisierbar. Es existieren somit vielfältige Möglichkeiten zur Produktmanipulation. Problematisch ist auch, daß im Jahre 1996 nur relativ wenig Hersteller versiegelte Waren angeboten haben. Wegen fehlender Papier- oder Aluminiumsiegel konnte der Endverbraucher auch bei den Senftuben von Thomy nicht erkennen, ob sie bereits geöffnet waren. Außerdem verhindert die pastöse Textur von Senf, daß Veränderungen durch Einspritzen von Flüssigkeiten sofort erkannt werden. Zwar werden nur wenige Menschen den Inhalt einer ganzen Senftube während einer Mahlzeit verzehren. Gleichwohl ist der Schadstoff selten homogen in der Tube verteilt. Daher können auch bei geringeren Verzehrmengen ernste Gefahren für die Gesundheit bestehen.

(2) Optimierung der Produktsicherheit

Fast alle fertig verpackten Lebensmittel sind heute mit Siegeln, Folien, Papierlaschen oder Vakuumverschlüssen versehen. Diese Maßnahmen haben die Sicherheit für die Verbraucher - und auch für die Hersteller - nachhaltig erhöht. Sie resultieren in erster Linie aus dem Produzentenhaftungsgesetz von 1989, das die Beweislast im Schadensfall umgekehrt hat. Die Hersteller müssen somit vor Gericht beweisen, daß das betreffende Produkt nicht gesundheitsschädlich gewesen ist.

Neben einer Versiegelung der Produkte, können die Hersteller auch die unternehmensinterne Qualitätssicherung optimieren. So kann beispielsweise durch abgeschirmte Produktionsanlagen oder videoüberwachte Verpackungsabteilungen das Risiko betriebsinterner Sabotage verringert werden.

(3) Erstellen eines Krisenplanes

Dieser beinhaltet - neben Checklisten, Planspielen, PR-Konzepten und detaillierten Rückrufplänen - auch die Etablierung eines Krisenstabs. Letzterer sollte aus Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie Mitarbeitern der Produktions-, PR- und Rechtsabteilungen zusammengesetzt sein. Hinzu kommen externe Unternehmensberater und natürlich Vertreter der Polizei, die häufig auch den Verhandlungsführer stellen.

Die Mitglieder des Krisenstabes - insbesondere die Firmensprecher - müssen speziell ausgebildet und trainiert werden. Firmenintern können beispielsweise - mit Unterstützung externer Beratungsfirmen - konstruierte Erpressungsfälle praktisch durchgespielt werden. Außerdem sollten Krisenhandbücher mit allen notwendigen Adressen und Telefonnummern verfügbar und auf dem aktuellen Stand gehalten werden. In Checklisten gilt es, Verhaltensregeln für den Ernstfall zu fixieren - beispielsweise den Zeitpunkt für das Einschalten von externen Beratern bzw. die Zeitpläne für den Rückruf kontaminierter Produkte.

Einem selbstinitiierten, sogenannten "stillen Produktrückruf" - also ohne Anordnung der Behörden und ohne Einschaltung der Medien - ist im Regelfall Vorzug zu gewähren. Zögert ein Unternehmen den Rückruf kontaminierter Produkte hinaus, so kann - nach dem Produktsicherheitsgesetz von 1997 - die Polizei das Einsammeln anordnen. Außerdem besteht für die Unternehmensleitung - im Falle eines gesundheitlichen Schadens - die Gefahr einer Strafanzeige wegen Unterlassung.

Im Fall "Thomy" hatte das Unternehmen vorgesorgt und konnte die Verkäufe der betroffenen Produkte an den Handel relativ schnell rekonstruieren. Demgegenüber haben andere Firmen häufig erhebliche Schwierigkeiten, die betroffenen Produkte wiederzufinden. Dieses unterstreicht die Notwendigkeit, einer entsprechenden Logistik. Außerdem können auch Produktrückrufe trainiert werden.

(4) Abschluß einer Versicherung

Deutsche Versicherungsunternehmen dürfen erst seit Mitte 1998 spezielle Policen zur Abdeckung des Risikos von Produkterpressungen anbieten. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) hat aufgrund von Erfahrungen im europäischen Ausland seine generelle Ablehnung gegen Entführungs- und Erpressungsversicherungen fallengelassen. Einerseits haben sich Befürchtungen nicht bestätigt, daß durch diese Art der Policen erpresserischer Menschenraub oder Produkterpressungen gefördert würden. Andererseits konnten sich deutsche Firmen auch im Ausland versichern lassen. Somit waren nicht zuletzt wirtschaftliche Gründe für die Entscheidung des BAV ausschlaggebend.

Der Abschluß einer solchen Versicherung erfolgt unter strikter Geheimhaltung. Beim Versicherungsnehmer dürfen nicht mehr als drei Personen von der Police wissen. Beim Versicherer muß sich eine Abteilung direkt unterhalb der Vorstandsebene mit diesen speziellen Kunden befassen. Außerdem dürfen die Versicherungsunternehmen keine Werbung für diese Policen machen und müssen bei jedem Erpressungsfall die Polizei einschalten.

Die Prämien betragen - je nach Selbstbeteiligung - bis zu 5 Promille der Versicherungssumme. Bei Schäden zwischen 10 und 200 Millionen Mark bedeutet das eine Jahresprämie zwischen 50.000 und einer Million Mark. Im Schadensfall werden dem Versicherten folgende Kosten erstattet:

Insgesamt streben die Versicherungsgesellschaften an, das Unternehmen so zu stellen, als habe die Erpressung nicht stattgefunden. Dennoch sollten sich die Unternehmen nicht ausschließlich auf Versicherungen verlassen, denn Imageverluste sind im Regelfall nicht vollständig mit Geld aufzufangen. Dieses gilt um so mehr, wenn - wie im vorliegenden Fall - zwar "nur" das Tochterunternehmen eines multinationalen Konzerns erpreßt wird, die Bevölkerung aber die Produkte der anderer Konzerngesellschaften gleichfalls meidet.

Autoren

Bettina Bellscheidt
- Lebensmittelchemikerin -
Institut für Lebensmittelchemie
Westfälische Wilhelms-Universität
Corrensstraße 45
D-48149 Münster
Telefon: +49 (0)251 83 - 33 391
Telefax: +49 (0)251 83 - 33 396
Internet: www.uni-muenster.de/Chemie/LC
E-Mail: bellsch@uni-muenster.de


Harald Schäfer
- Lebensmittelchemiker -
Institut für Lebensmittelchemie
Westfälische Wilhelms-Universität
Corrensstraße 45
D-48149 Münster
Telefon: +49 (0)251 83 - 33 391
Telefax: +49 (0)251 83 - 33 396
Internet: www.uni-muenster.de/Chemie/LC
E-Mail: schafha@uni-muenster.de

Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
3. Jahrgang (2000), Ausgabe 12 (Dezember)

Deutsch   /  English 

Letzte Aktualisierung: Freitag, 29. März 2024

       

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Vervielfältigung und Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, Kiel.

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