Newsletter    Facebook    Twitter    Google+    Presse    Partner    Karriere    Suchen    Sitemap    Kontakt    Impressum  
   Krisennavigator 
®
15. Jahrgang (2012) - Ausgabe 2 (Februar) - ISSN 1619-2389
Ein "Spin-Off" der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Krisennavigator
Mit freundlicher Unterstützung
der Deutschen Gesellschaft für
Krisenmanagement (DGfKM) e.V.

und der Partnerunternehmen:

| Mehr |

| Mehr |

| Mehr |

| Mehr |
 
 

Zwischenbilanz: Zwei Jahre neue Insolvenzordnung

von Guido Stephan

These 1: Die neue Insolvenzordnung hat trotz einiger Unzulänglichkeiten die Bewährungsprobe in der Praxis bestanden.

Mit der Insolvenzordnung ist ein geschlossenes, in der Praxis handhabbares Gesetzgebungswerk geschaffen worden, das mit Ausnahme der Regelungen über das Verbraucherinsolvenzverfahren, den Erwartungen und Zielen des Gesetzgebers nahe kommt. Zwar ist das Anliegen des Gesetzgebers, mehr Verfahrenseröffnungen zu erreichen, nicht in dem erhofften Ausmaß, eingetreten. Der Anteil der Nichteröffnungen mangels Masse ist aber zurückgegangen. Die neue Insolvenzordnung fördert ein Umdenken in der Einstellung zum Insolvenzverfahren, weil dieses Verfahren nicht zwangsnotwendig den "wirtschaftlichen Tod" zur Folge hat, sondern auch eine Chance bietet, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu erlangen. Insoweit fördert es auch die Tendenz zu mehr Verfahrenseröffnungen. Die neue Insolvenzordnung ermöglicht eine bessere Verwertung des Schuldnervermögens und führt durch den Wegfall der alten Konkursvorrechte zu einer besseren Verteilungsgerechtigkeit.

These 2: Das durch die neue Insolvenzordnung gewachsene
öffentliche und wissenschaftliche Interesse am Insolvenzverfahren
fördert eine Weiterentwicklung des Insolvenzrechts und
führt auch zu einer Veränderung der "Insolvenzkultur".

Die neue Insolvenzordnung hat in einem unerwarteten Maß das wissenschaftliche und öffentliche Interesse am Insolvenzverfahren geweckt. Dies zeigt die Vielzahl der Publikationen, Seminare und Diskussionen zum Insolvenzrecht. Die Auseinandersetzung mit der Krisenbewältigung insolventer Unternehmen ist aus einem Schattendasein in den Mittelpunkt fruchtbarer Diskussionen getreten. Dieses öffentliche Interesse am Insolvenzverfahren hat die Bereitschaft des Gesetzgebers gefördert, die zutage getretenen Mängel des neuen Gesetzes zügig zu "reparieren". Die beiden "Hauptmängel", des Gesetzes, die nicht verwirklichten Vorstellungen über den "starken Verwalter" und die Möglichkeit, dass ein Großgläubiger seine Sonderinteressen durch die Abwahlmöglichkeit des Verwalters durchsetzen kann, hat der Gesetzgeber erkannt. Durch ein Änderungsgesetz sollen diese Mängel zügig behoben werden.

These 3: Das Insolvenzplanverfahren wird sich nicht
zum Massenphänomen entwickeln, aber ein notwendiges interessantes
und nützliches Instrument alternativer Insolvenzbewältigung werden.

Es wäre ein Missverständnis von der neuen Insolvenzordnung zu erwarten, dass die Mehrzahl der Unternehmenskrisen mit einem Planverfahren bewältigt werden können. Nach wie vor hat die Insolvenzordnung sowohl die Funktion, den Marktaustritt nicht lebensfähiger Unternehmen in einem geregelten Verfahren zu ermöglichen, als auch erhaltenswerte Unternehmen zu sanieren. Reorganisationsfähige Unternehmen werden jedoch überwiegend nicht in, sondern außerhalb des Insolvenzverfahrens saniert. Nur auf einen kleinen Bruchteil der sich in einem Insolvenzverfahren befindenden Unternehmen ist das Instrumentarium des Planverfahrens anwendbar. Die Chance mit Hilfe des Planverfahrens ein Unternehmen nicht durch eine Gesamtveräußerung, sondern planmäßig flexibler und differenzierter zu sanieren, wird für die Unternehmensträger ein Anreiz sein, zu einem früheren Zeitpunkt in ein Insolvenzverfahren einzutreten. Dies ist aber ein längerer Lernprozess, der erst einsetzt. Die Rechtspraxis ist erst am Beginn, die rechtlichen Möglichkeiten umzusetzen, die die neue Insolvenzordnung bietet.

These 4: Der bisherige praktische Umgang mit dem
Planverfahren widerlegt die Kritik, dass dieses Verfahren
wegen seiner Komplexität bei der Planaufstellung und dem
gerichtlichen Zustimmungsverfahren nicht durchführbar sei.

Es gibt zwar keine Justizstatistik, die die bisherigen Planverfahren erfasst hat. Die in der Literatur bekannt gewordenen Planverfahren sowie die eigenen Erfahrungen mit Planverfahren zeigen jedoch, dass die vorgelegten Pläne mehrheitlich nicht gescheitert sind, sondern in wenigen Monaten zu einem erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens geführt haben. Die bisherigen praktischen Erfahrungen zeigen auch, dass die Bestätigung des Insolvenzplans nicht allein mit dem gerichtlichen Zustimmungsverfahren durchgesetzt werden kann. Entscheidend ist vielmehr, dass der Planersteller sich vor dem Zustimmungsverfahren um das Einverständnis der Beteiligten zu diesem Plan bemüht. Ein Einigungsdruck bestünde jedoch ohne die gesetzlichen Regelungen nicht. Nicht durch, sondern wegen der Möglichkeit einer Zustimmungsersetzung haben Pläne eine Erfolgschance. Auch die Gerichte sind bislang mit den Insolvenzplanverfahren kooperativ und aufgeschlossen umgegangen.

Autor

Guido Stephan
- Richter am Amtsgericht
Darmstadt / Insolvenzgericht -
Hirschbachstraße 31
D-64354 Reinheim
E-Mail: inso(at)guido-stephan.de

Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
4. Jahrgang (2001), Ausgabe 1 (Januar)


Seitenanfang | Zurück | Drucken Drucken | Kontakt | Sitemap | Impressum

Vervielfältigung und Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, Kiel.
© Frank Roselieb 1998-2012. Alle Rechte vorbehalten.
Internet:
www.krisennavigator.de | E-Mail: roselieb(at)krisennavigator.de

 
   

Aktueller Kongress

Krisenkommunikationsgipfel
Universität zu Köln
22. März 2012

Aktuelle
Stellenangebote

Berater (m/w)
Restructuring &
Finance in München
und Hamburg 

Referent (m/w)
Sicherheitsmanagement
Siemens AG
in München

Spezialist (m/w)
Notfallmanagement
MAN SE
in München

Aktuelle Lehrgänge

Zertifikatslehrgang
Krisenkommunikations-
manager/in (DGfKM)

04. bis 06. Juni 2012
in Köln

Zertifikatslehrgang
Restrukturierungs-
manager/in (DGfKM)

11. bis 13. Juni 2012
in Düsseldorf
27. bis 29. August 2012
in Berlin

  

Zertifikatslehrgang
Katastrophen-
manager/in (DGfKM)

Termine auf Anfrage (nur
öffentliche Einrichtungen)

Mobile Dienste

Bitte geben Sie direkt
www.krisenjournal.de bzw.
restrukturierungsjournal.de
in Ihr Smartphone ein.

Aktuelle Magazine

Direkt zu den
Fallstudien, Fachbeiträgen,
Buchtipps, Links etc.

Krisenmanagement
Krisendiagnose
Krisenkommunikation
Issues Management
Risikomanagement
Sicherheitsmanagement
Katastrophenmanagement

Ihren Beitrag
ergänzen? Kontakt

Aktueller Buchtipp 

Suchen Sie weitere
aktuelle Publikationen?
Institutsbibliothek

Soziale Netzwerke

Folgen Sie uns auf ...


www.facebook.com/
krisennavigator


www.twitter.com/
krisennavigator


https://plus.google.com/
101280635759197424200

Interviews
(Auswahl)

Krisenkommunikation
bei Katastrophen

(SWP)

Psychologie der
Krisenbwältigung

(ARD)

Repuations-
management von BP

(dapd)

Status des
Katastrophen-
managements

(Handelsblatt)

Krisenkommunikation
bei Stuttgart 21

(Blog)

Reputations-
management von BP

(detektor.fm)

Krisenkommunikation
von BP im Web 2.0

(Adzine)

Krisenkommunikation
des Bundespräsidenten

(Blog)

Krisenmanagement
bei Opel

(Tagesschau)

Krisenkommunikation
der Bahn

(W & S)

Krisenkommunikation
bei Restrukturierungen

(Focus)

Reputationsmanagement
von SAP

(Computerwoche)

Krisenkommunikation
der Bahn

(Tagesthemen)

Krisenkommunikation
der Bundesagentur
für Arbeit

(Spiegel)

Krisenmanagement der
Bundesregierung

(Tagesthemen)

Risikomanagement
in Unternehmen

(Fluter)

Krisenkommunikation
in Kriegszeiten

(Spiegel)

Stellungnahmen
(Auswahl)

Krisenkommunikation
der Ergo-Versicherung

(Welt)

Krisenmanagement
von Sony

(Stern)

Internationales
Krisenmanagement

(Wiener Zeitung)

Status des Auslands-
krisenmanagement

(FTD)

Katastrophen-
kommunikation in Japan

(HAZ)

Krisenkommunikation
bei AKW-Unfällen

(Bild)

Status des
Katastrophen-
managements

(n-tv)

Krisenkommunikation
bei Stuttgart 21

(Handelsblatt)

Krisenkommunikation
von Google

(W & V)

Krisenkommunikation
von BP

(Standard)

Status der
Krisenkommunikation

(FTD)

Krisenkommunikation
der Bahn

(Focus)

Krisenmanagement
bei Projektkrisen

(Spiegel)

Krisenkommunikation
der CDU

(Abendblatt)

Reputations-
management von BP

(Welt)

Krisenkommunikation
zu Griechenland

(Welt)

Krisenkommunikation
im Tourismus

(Tagesspiegel)

Krisenkommunikation
des Papstes

(N24)

Krisenmangement
der CDU

(Bild)

Krisenkommunikation
im Insolvenzfall

(CRN)

Krisenkommunikation
der HSH-Nordbank

(Welt)

Markenkrise
bei Opel

(Welt)

Krisenmanagement
in Unternehmen

(FTD)

Prozessbegleitende
Krisenkommunikation
(Litigation-PR)

(FTD)

Krisenkommunikation
im Internet

(Süddeutsche)

Krisenmanagement
der Bundesregierung

(Spiegel)

Reputationsmanagement
der Deutschen Bank

(Süddeutsche)

Status des
Risikomanagements

(FTD)

Bewältigung von
Produktrückrufen

(FTD)

Reputationsmanagement
von Unternehmen

(FTD)

Krisenprävention von
Unternehmen

(Welt)

Institutsportraits
(Auswahl)

"Krise als Beruf"
(Welt)

"Stell dir vor,
es ist Krise"

(Manager Magazin)

"Virtuelle Sanitäter"
(Welt am Sonntag)

   Deutsch   /  English  Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 8. Februar 2012